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Schwabia Immobilienverwaltung GmbH
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Beschreibung

Inhabergeführte Hausverwaltung, berlinweit tätig, zweites Standbein im Harz, Verwaltung von Immobilien jeglicher Art, Schwerpunkt WEG- und Miethaus-Verwaltung.
Umfassende, professionelle, umsichtige und zuverlässige Verwaltung Ihrer Immobilie.
Chefbetreuung, Notrufnummer, Versicherungsschutz, Verbandsmitgliedschaft, etc. vorhanden.

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Beiträge zu »Schwabia Immobilienverwaltung GmbH«

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  • Schwabia4
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    Stellungnahme auf Beitrag von Herbert98 (Teil 1 von 5)

    Liebe Frau M.-O. aus der Wohnungseigentümergemeinschaft J 4 in Berlin-Westend,

    wir kennen unsere Kunden und können am Inhalt Ihres Beitrags erkennen, dass Sie es sind, die unter dem Alias-Namen „Herbert98“ den untenstehenden Beitrag über uns geschrieben hat. Als Geschäftsführer der Schwabia Immobilienverwaltung GmbH finde ich es schade, dass Sie aufgehört haben, mit uns zu sprechen und stattdessen, im Internet schlecht über uns schreiben.

    Die Zeit für die Lektüre des nachfolgenden umfangreichen Beitrags könnte sich für Sie und andere lohnen und wenn es nur dazu dient, einmal eine neue und interessante Sichtweise zu erfahren. In Anbetracht der Fülle an Umständen und Informationen ist der Beitrag zu kurz, sodass der eine odere andere Kontext zu kurz oder Ausführungen sprunghaft wirken können. Für die Mittel und Möglichkeiten des Internets wiederum ist der Beitrag zu lang. Auch muss sich der Beitrag an zu viele verschiedene Personen wenden, um kurz und geschlossen formuliert zu sein. Ich bitte daher die übrigen Leser um Verständnis und Nachsicht. Ggf. lohnt es sich auch, den einen oder anderen Begriff zur Vertiefung zu googeln.

    Ohne Zweifel sind Sie schwer verärgert worden und haben Sie große Frustrationen mit Ihrer Wohnung erleiden müssen. Wir haben auch keinen Zweifel an der Authentizität Ihrer Gefühle. Allerdings zweifeln wir, ob wirklich wir für Ihre Verärgerung verantwortlich sind und ob wir als Verwalter wirklich so schlecht gearbeitet haben sollen, wie Sie vorgeben. Vielleicht würde eine genauere Betrachtung der einzelnen Vorfälle sogar erweisen, dass das genaue Gegenteil der Fall ist. Das Baumangel-Management wegen des Dachs war keine Verwalterschwäche, sondern eine Erfolgsgeschichte. Sprechen Sie einfach einmal mit anderen Wohnungseigentümern, die über Baumängel jahrelang prozessieren mussten und dann mit einer insolventen Baufirma konfrontiert waren. Wir haben Ihren Dachdecker unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen rasch und effektiv dazu bekommen, seinen Fehler ohne großen Rechtsstreit und ohne Kosten für Sie einzugestehen und zu beheben. Auch der von Ihnen kritisierten Kostenverteilerschlüssel nach Wohnfläche ist genau genommen in Ihrem Sinne ausgefallen. Denn hätten wir die Vorentscheidung bezüglich der Gartenterrasse der Kellerwohnung nicht getroffen, wäre Ihr Wunsch nach Kostenverteilung nach Wohnflächen gescheitert. Immerhin bezahlt die Kellermieterin dank Ihrer Aktivitäten bereits jetzt 20 % mehr Betriebskosten als vorher und wären es sogar 40 %, wenn sich die WEG Ihrer Auffassung anschließen würde. Bitte denken Sie auch daran, dass diese Mehrkosten nicht von der von Ihnen scheinbar verhassten Eigentümerin dieser Wohnung bezahlt werden, sondern von der dort lebenden Mieterin, da es sich ausschließlich um umlagefähige Betriebskosten handelt.

    Bitte denken Sie immer daran, dass Ihre Ansprechpartner hier wie in allen übrigen Angele-genheiten stets Ihre Miteigentümer sind und eben nicht der Verwalter. Sie müssen Ihre Miteigentümer und nicht den Verwalter überzeugen, Beschlüsse und Entscheidungen in Ihrem Sinne zu fassen.

    Auch haben wir in Ihren Ausführungen nichts entdeckt, wo wir oder jemand anders für Sie noch etwas tun könnte. Dies wird sich im weiteren Verlauf noch als der Kern des Konflikts erweisen. Ggf. sollten Sie dem mit konkreten Forderungen, welche für einen Verwalter erfüllbar sind, abhelfen.

    Sie dürfen uns glauben, dass es auch uns lieber gewesen wäre, wenn der Dachdecker auf dieser 35.000 Euro-Baustelle bei den Dunstrohren nicht diesen Baumangel eingebaut hätte und wenn davon nicht ausgerechnet auch noch Ihre Wohnung betroffen gewesen wäre. Es tut uns leid, dass Sie durch diesen Wasserschaden in Ihrer Wohnung viel Ärger und Unan-nehmlichkeiten hatten. Allerdings seien Sie bitte so fair und anerkennen, dass wir als Verwalter für diesen Baumangel nicht verantwortlich sind. Außerdem war unser Mangelmanagement in dieser Sache rasch, konsequent und zielführend, siehe vorstehenden Absatz.

    Ihren Hinweis, dass Sie überlegen, sich anwaltlich beraten zu lassen, sich aber jetzt nicht näher äußern möchten, dechiffrieren wir so, dass Sie schon längst die Meinung eines Rechtsanwalts eingeholt haben, dieser aber keine wesentlichen justitiablen Anhaltspunkte für verwalterliches Fehlverhalten feststellen konnte und Sie deswegen sich nicht äußern möchten (denn so schlecht wie Sie behaupten sind wir gar nicht). Wir sind übrigens jederzeit bereit, unsere Verwaltertätigkeit von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, auch wenn uns die dem Grunde nach unnötigen Mühen hierfür misslich erscheinen würden.

    Schade, dass Sie in Ihrem Beitrag ausschließlich von schlechten Erfahrungen berichten. Schade, dass Sie sich im verständlichen Eifer des Gefechts auch zu unfairen und unwahren Darstellungen haben verleiten lassen. Schade, dass Sie für uns bisher nicht erreichbar sind. Schade, dass Sie auch für Ihre Miteigentümer nicht erreichbar sind, obwohl Sie nur eine kleine Gemeinschaft von drei Parteien sind. Es sollte Sie allerdings bedenklich stimmen, dass die eine der beiden Miteigentümerinnen kaum mehr mit Ihnen sprechen mag und dass die andere mehr oder weniger in Schweigen verfallen ist.

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  • Schwabia3
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    Stellungnahme auf Beitrag von Herbert98 (Teil 2 von 5)

    Sie kritisieren beispielsweise, dass Ihre Wohnfläche (und damit Ihre Kosten) plötzlich 10 m² größer geworden sei, erwähnen aber nicht, dass der Verwalter sich hier nur an den ihm vorliegenden Unterlagen orientieren konnte. Sie beklagen, dass die Wohnfläche auf Ihre Kosten neu berechnet worden sei (ja auf wessen Kosten denn sonst?), erwähnen aber nicht, dass das so beschlossen worden war und zwar auch mit Ihrer Stimme. Sie beklagen, dass die Gartenterrasse der Kellerwohnung bei der Wohnfläche nicht berücksichtigt worden sei, erwähnen aber nicht, dass es sich bei dieser Terrasse um einen alten, unberechtigten Mieterausbau handelt und die von Ihnen gewünschte Umstellung der Verteilerschlüssel von Miteigentumsanteilen auf Wohnfläche andernfalls nie zustande gekommen wäre. Sie übersehen standhaft, dass die letztliche Entscheidung in dieser Sache bei Ihren Miteigentümern (im Beschlusswege) liegt und es völlig unnötig ist, sich hier am Verwalter abzuarbeiten. Dasselbe gilt für die Gartennutzung. Sie beklagen, dass Zählerstände nicht an die Wasserbetriebe gemeldet worden seien, erwähnen aber nicht, dass Ihr Haus aus sozialen Gründen einen ungeeigneten Hauswart beschäftigt, der sich nicht traut, in den etwa 3 m tiefen Hausanschlussschacht hinunterzusteigen, um die Hauptwasseruhr abzulesen. Wenn wir geahnt hätten, dass Sie uns hier so unfair kritisieren werden, hätten wir die anderweitige Ablesung des Wasserzählers beauftragt (das hätte für Ihre WEG allerdings Zusatzkosten bedeutet). Sie behaupten, dass das Dach Ihres Hauses einen ganzen Winter lang nur mit einer Plane abgedeckt gewesen sei. Hier müssen wir Ihnen leider das klare Wort entgegenhalten, dass das schlicht gelogen ist. Richtig ist, dass das Dach Ihres Hauses im Herbst 2009 zügig und ohne jedwede Bauverzörgerung saniert worden ist (über Ihre gegenteilige Behauptung sind wir entsetzt). Auf die anderen Themen bezüglich des im übrigen einwandfrei funktionierenden Dachs sind wir weiter oben bereits eingegangen. Die Blende das Dachs ist auch nicht wellig wie Sie behaupten, sondern fachgerecht hergestellt. Sie sollten so aufrichtig sein und zugeben, dass Ihnen die Ausführungsart in Zinkblech nicht gefällt und Ihnen schickes Edelstahl besser gefallen hätte. Nur, besondere Ausführungswünsche müssen Sie mit Ihren Miteigentümern vorher besprechen und nicht im Nachhin, wenn das Dach fertig gebaut ist. Sie machen hier seit drei (!) Jahren andere Menschen für ihren eigenen Fehler verantwortlich, drei Jahre sind wirklich eine lange Zeit, um ein unfruchtbares Thema endlich auf sich beruhen zu lassen (dass Ihnen das nicht gelingt, sollte Ihnen zu denken geben). Sie kritisieren, dass im letzten Jahr verlegte Treppenplatten wieder lose seien, erwähnen aber nicht, dass es sich hier nur um eine Reparatur eines ca. 40 Jahre alten und von Anfang in geringer Qualität gebauten Außenweges gehandelt hatte und dass die Reparatur aus Kostenbewusstsein erfolgt ist, um die Lebensdauer dieses eigentlich erneuerungsbedürftigen Wegs bestmöglich zu verlängern. Sie kritisieren, dass ein im Dezember für Januar gezahltes Wohngeld nicht in den Januar übertragen worden sei, obwohl dies ausweislich des Kontoauszugs, der Primanota und der Buchungsnummern unserer im übrigen GoB-zertifizierten wohnungswirtschaftlichen Software sehr wohl erfolgt war und erst bei Erstellung der Abrechnung dem Zufluß-/Abflussprinzip folgend durch das Abrechnungsguthaben ersetzt worden war (oder wollen Sie etwa eine doppelte Anrechnung?). Sie kritisieren, dass Beschlüsse nicht umgesetzt worden seien, sagen aber nicht, welche (was Ihnen auch nicht möglich wäre, da alle Beschlüsse umgesetzt worden waren). Sie behaupten, wir wären als Verwalter abgewählt worden, obwohl das genaue Gegenteil der Fall ist. Tatsache ist, dass wir uns mangels Geschäftsgrundlage mit Ihnen nicht mehr zur Wiederwahl bereit erklärt haben (das dürfen Sie sich natürlich nicht eingestehen, da bei Ihnen ja alles in Ordnung ist und alle Fehler beim Verwalter liegen, hierzu noch weiter unten). Das haben wir so rechtzeitig getan, dass Ihr Haus ein ¾ Jahr Zeit hatte, sich auf die neue Situation einzustellen.

    Es ist nun leider Sache der Leser dieser Beiträge zu beurteilen, ob sie es hier mit dem Fall eines schlechten Verwalters oder dem Fall eines schlecht gelaunten Wohnungseigentümers (Querulant?) zu tun haben. Im Falle von Wohnungseigentümern ist es auch eine Entschei-dung derselbigen, ob Sie sich von einem standhaften Verwalter verwalten lassen wollen, der auch einmal tiefere Zusammenhänge aufzeigt, ein klares Wort spricht und wenn es darauf ankommt konsequent handelt oder ob sie sich lieber von einem Verwalter verwalten lassen, der sich die Gunst schwieriger Eigentümer oder Verwaltungsbeiräte durch einen steten Fluss von Vorteilen und Vergünstigungen erkauft. Wie alles Wichtige im Leben, ist nur das Wenigste eine einfache Entscheidung.

    Die Sache selbst ist vertrackt, da es eben nicht um die Sache geht, sondern um allzu Menschliches. Wir wissen, dass eine Immobilie für viele Menschen die größte Ausgabe ihres Lebens ist und dass die Wohnung die eigenen vier Wände, das eigene Zuhause darstellen. Entsprechend emotional reagieren die Menschen auf Dinge, welche in diesem Umfeld stattfinden. Ihr Beitrag – aus unserer Sicht eine Schmähkritik, da es Ihnen letztlich darum zu gehen scheint, unser Unternehmen wirtschaftlich maximal zu schädigen – gibt uns in der wehrlosen Ohnmacht, die Sie uns aufzwingen, allerdings die Freiheit, einmal abseits vom Tagesgeschäft einen tieferen Blick in menschliche Zusammenhänge zu werfen und im Laufe vieler Berufsjahre gesammelte Erfahrungen wiederzugeben. Denn nach allem, was wir im Moment erkennen können, kommt Ihr Ärger nicht wirklich aus dieser Wohnungseigentümergemeinschaft oder aus der Tätigkeit des Verwalters, sondern aus Ihrer privaten Sphäre. Fatalerweise verärgert Sie jeder Hinweis darauf nur weiter und unglücklicherweise sind Sie für uns und andere praktisch unerreichbar. Das ist auch nur folgerichtig, denn weder Ursache noch Lösung Ihrer Verärgerung liegen ja im Verwalter oder in der Wohnungseigentümergemeinschaft (wäre es anders, ließe sich ja konkret etwas fordern, lösen und tun). Unsere Tätigkeit als Verwalter war vielleicht der Kristallisationskern, aber kaum die wahre Ursache Ihres Ärgers. Häufig kann der Betroffene das bei ehrlicher Betrachtung auch daran erkennen, dass er alleine beim Gedanken an seine Wohnung, an den Verwalter oder einen bestimmten Miteigentümer sofort großen Ärger empfindet und dieser Ärger sich auch über Monate oder gar Jahre nicht legt.

    Ihr Ärger hat neben vielen anderen Faktoren vielleicht auch etwas damit zu tun, dass Sie feststellen mussten, dass die von Ihnen erhofft günstig ersteigerte Wohnung tatsächlich mit einem recht ungünstigen Mietvertrag belastet zu sein scheint und Ihr Immobilieninvestment nun gar nicht den Ertrag abwirft, den Sie sich ursprünglich erhofft hatten. Doch seien Sie unbesorgt, wir haben von Fälle erfahren, in denen Eigentümer seit vielen Jahren finanziell drauf legen oder sogar ihre gesamte Lebensersparnis verloren haben [es ist bitter, wenn man als Immobilieneigentümer am Geldautomaten seiner Bank nicht einmal mehr das Geld für eine neuen Pullover ziehen kann, weil einem die Bank und der Hausverwalter mit Darlehensrate und Hausgeld schon am Monatsanfag nolens volens das Girokonto abgeräumt haben]. Sie dürfen sicher sein, dass wir als Hausverwalter an Tränen und Verzweiflung viel erfahren haben müssen und wissen, was die Dinge für die Menschen bedeuten. So mancher Wohnungseigentümer musste in seiner Not bereits stumm aber tapfer in die Privatinsolvenz gehen. Einzelne, die das nicht ertragen konnten, haben wir auch schon in die geschlossene psychiatrische Klinik gehen sehen. Wenn es um die wirklich großen Probleme geht, wirken Ihre Probleme um einen Gartenwasserzähler oder erlogene Notdächer sonderbar peinlich.

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  • Schwabia2
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    Stellungnahme auf Beitrag von Herbert98 (Teil 3 von 5)

    Nur Sie selbst können wissen, warum Sie so verärgert sind, ein ausreichendes Maß an Auf-richtigkeit unterstellt. Und wir sind völlig ratlos, welche Worte oder Taten Sie jemals zum Einlenken bewegen werden (übrigens ein Charakteristikum des Querulanten).

    Wir als Verwalter sind nun durch eine Verkettung von Umständen in Konflikt mit Ihnen geraten. Das Schema dieses Konflikts liegt bildlich gesprochen auf der Linie von „Mir als Wohnungseigentümer geht es schlecht und der Verwalter ist an allem schuld.“ Das ist aus dem privaten Bereich besser bekannt unter „Mir geht es so schlecht und Du bist schuld.“ Das ist eine wunderbare Möglichkeit private wie geschäftliche Beziehungen zu zerstören. Das Drama an dieser Art von Verhaltensmuster ist, dass derjenige, der sie praktiziert nie merken darf, dass er tut, was er tut (Wiederholungszwang zum Selbstschutz) und der anderen, der – zu Beginn des Dramas völlig unbemerkt – darauf reingefallen ist und später den Kopf nicht mehr aus der Schlinge bekommt. Bezogen auf die Tätigkeit eines WEG-Verwalters bedeutet dies, dass ein Verwalter der aus dem Service-Gedanken heraus auch nur ansatzweise versucht, es Ihnen recht zu machen, bereits von Anfang an verloren hat. Sobald Sie den Verwalter auf dem Kieker haben, würde Ihnen kein Tun dieses Verwalters mehr genügen, Sie würden immer alles furchtbar finden und Kleinigkeiten würden bereits genügen, Ihren Zorn auf sich zu ziehen (wir erinnern an die Kontoausdrucke, die Sie wenige Tage vor Ende unserer Verwaltungstätigkeit von uns wollten und die wir Ihnen – entnervt von Ihren vielen mühseligen Angriffen – nicht zusandten, weil Sie schlicht keinen Anspruch darauf hatten [sondern zur Akteneinsicht in unser Büro hätten kommen müssen]). Für die verweigerten Ausdrucke von Sachkonten haben Sie uns nun mit Ihren verschiedenen negativen Bewertungen im Internet abgestraft („Ihr Mütchen gekühlt“ oder wie jemand gehandelt, der aus Frust nachts das Auto anderer Leute zerkratzt). Vielleicht war Ihnen auch der Umstand zuviel, dass wir Ihnen in der letzten Eigentümerversammlung die als falsch kritisierte Hausgeldabrechnung Cent genau vorgerechnen konnten und Sie sich vielleicht durch die Blicke oder möglichen Gedanken Ihrer Miteigentümer blamiert gefühlt haben (nur was können wir dafür, richtig gerechnet ist nun einmal richtig gerechnet).

    Fatal ist, dass wir nichts für Sie tun können (da Sie uns nichts Konkretes an die Hand geben) und dass wir sagen könnten was wir wollen, es würde Ihren Ärger nur weiter nähren (womit Sie uns wiederum bei der Wahl unserer Antwort an Sie eine erhebliche Freiheit geben). Gleichzeitig können wir Ihre öffentliche Kritik für unsere übrigen Kunden und alle, die uns kennen nicht unbeantwortet lassen. Ein unlösbarer gordischer Knoten.

    Ihr Haus ist nicht die einzige Wohnungseigentümergemeinschaft in Deutschland, die in Konflikt lebt. Ja, Konfliktforschung ist ein eigener Forschungszweig. Z. B. auch bei Glasl. Den neun Konflikteskalationsstufen nach Glasl folgend kann man davon ausgehen, dass Sie sich in den Eskalationsstufen 7 bis 9 (Vernichtung) befinden. Der Konfliktgegner hat wenige eigene Möglichkeiten, diese Abwärtsspirale zu durchbrechen, denn bereits ab Eskalationsstufe 5 wird es schwierig, einen Konflikt noch ohne externen Beistand zu lösen. Da externer Beistand illusorisch war, haben wir uns dafür entschieden, Ihr Haus nicht mehr weiter zu betreuen. Eigentlich muss man es einem Verwalter anrechnen, wenn er in einer solchen Situation nicht an seinem Amt festhält, sondern für alle Seiten den Weg frei macht für einen Neustart. Sie erinnern sich, wie wir sagten, dass Sie doch schauen mögen, ob es mit dem neuen Verwalter besser klappt als mit dem alten. Das war übrigens nicht süffisant oder frech gemeint – wie scheinbar von Ihnen wahrgenommen – sondern ein kleiner Wink, dass Sie bei Problemen nicht nur auf den alten, vermeintlich schlechten Verwalter zeigen sollten, sondern auch bei sich schauen sollten, wo Ihre Anteile am Konflikt liegen (dies weniger, um mit uns besser zurecht zu kommen, als mehr, um die Chance mit dem neuen Verwalter auch wirklich nutzen zu können).

    In diesem Zusammenhang haben wir auch durchaus Verständnis dafür, dass Sie statt mit Ihren wahren Ansprechpartnern, also Ihren Miteigentümern, zu streiten, mit uns in Konflikt gegangen sind. Bewußt oder unbewußt haben Sie dadurch Ihr Verhältnis zu Ihren übrigen Miteigentümern geschützt. Nur gehen Sie zu weit, wenn Sie das öffentliche Ansehen Ihres Verwalters und damit sein wirtschaftliches Fortkommen schädigen. Es ist in Ordnung, ja notwendig, den unredlichen Verwalter mit den Mitteln des Rechtsstaats straf- und schuld-rechtlich zur Verantwortung zu ziehen (was auf uns nicht zutrifft). Es ist aber nicht in Ord-nung, den anständigen Verwalter, den man nicht mehr leiden mag, dessen Nase einem nicht passte oder der einem nicht alle Wünsche erfüllen konnte, durch Mobbing im Internet fertig zu machen (so wie Sie das tun).

    Bitte denken Sie auch immer daran, dass Ihr Haus aufgrund seiner Größe für jeden Verwal-ter ein sogenanntes C-Objekt ist (ABC-Analyse nach Dickie). Die Betreuung Ihres Hauses wird für einen Verwalter daher leicht zu eine kalkulatorischen Gratwanderung in der es für ihn darauf ankommt, dass alle an einem Strang ziehen (anstatt quer zu schlagen, zu blockieren oder zu zanken). Wir hatten Ihr Haus übrigens nur auf Empfehlung eines Rechtsanwalts, dem wir uns verpflichtet fühlten, in Verwaltung übernommen.

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  • Schwabia1
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    Stellungnahme auf Beitrag von Herbert 98 (Teil 4 von 5)

    Wir haben lange gezögert, uns das selbst einzugestehen und dann Ihnen gegenüber auszusprechen – nicht zuletzt auch, weil die Rechtssprechung es dem Verwalter hier sehr schwer macht (siehe aktuelle Rechtssprechung zum Begriff Querulant) – und mussten erst die eigene Schockstarre überwinden, aber es wird wahrscheinlich auch Sie unangenehm berühren, wenn Sie wüßten, wie lehrbuchmäßig Ihr Fall, den vom Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch aus Solingen – in dessen auch auf Verbandsebene stattfindenden Verwalterfortbildungen zum Umgang mit schwierigen/querulatorischen Wohnungseigentümern – geschilderten Fällen, bis hinunter zum sogenannten Schafsherdensyndrom, ähnelt. Wir möchten hier aber bewußt noch keine abschließende Meinung äußern. Fritsch führt aus, dass ein Verwalter das unerwünschte Verhalten eines schwierigen Wohnungseigentümers sogar begünstigt, wenn er versucht, es mit den konventionellen Methoden des auf Kundenzufriedenheit bedachten Dienstleisters zu lösen oder gar eine persönliche Aversion entwickelt. Genau das ist im Verhältnis zwischen Ihnen und uns passiert. Nur wenig Gefallen werden Sie auch an Fritschs Empfehlung finden, als Abwehrstrategie unter strikter Beachtung der formalen und rechtlichen Mindestanforderungen an die Verwaltungsarbeit (also keine Verwaltungsfehler machen), solche Personen „auszuhungern“ und das diesen Personen zuteilwerdende Feed-back auf ein Minimum zu reduzieren. U. a. durch einen ausschließlichen Verweis auf den Postweg unter Ausschluss von Telefon, E-Mail und Fax, keine Kommentierung oder Erläuterung von Sachverhalten und Wahrung bewußter Neutralität, wobei er nicht unerwähnt lässt, dass es keine gesetzliche Pflicht gibt, jeden Briefe zu beantworten. Statt des Begriffs des Aushun-gerns einer Person gefällt mir persönlich die an anderer Stelle kommunizierte Strategie „Null Toleranz gegen Querulanten“ besser, da diese weiter greift und auch die Miteigentümer und Verwaltungsbeiräte umfasst, welche dem Täter-Opfer-Verhältnis zwischen Querulant und Verwalter oft sehr hilflos und untätig zusehen. Das sind drastische Maßnahmen, die ein Verwalter normalerweise nicht gerne anwendet, die aber auf dramatische Weise deutlich machen, wie gravierend Fälle schwieriger Eigentümer in der täglichen Verwalterarbeit sind. Fritsch spricht auch davon, dass querulatorische Eigentümer gerne Rundschreiben machen und der Verwalter hierauf zurückhaltend reagieren soll. Insofern ist Ihr Fall eine interessante Variation, da Sie sich statt auf Rundschreiben an ihre Miteigentümer zu beschränken, über das Internet gleich an die gesamte allgemeine Öffentlichkeit wenden und sich dadurch eine Ebene verschaffen, die von unglaublich vielen Kunden, Auftraggebern, Firmen, Rechtsanwälten, Richtern, Handwerkern und mit wem ein Verwalter so im Alltagsgeschäft sonst noch zu tun hat, gelesen werden. Ein Umstand, den ein Verwalter bei allem Langmut und bei allem Verständnis nicht mehr hingenehmen kann (und auch außenstehende Dritte helfend auf den Plan rufen muss). Sie werfen mit Ihrem internetöffentlichen Treiben in der Tat die spannende Frage auf, wie ein Verwalter mit so etwas umgehen soll bzw. überhaupt umgehen kann. Wir werden Ihren Fall auch Herrn Fritsch schildern und um seinen Rat fragen.

    Die Mittel und Möglichkeiten eines Verwalters stufen wir vorerst gering ein (siehe auch Konfliktforscher Glasl). Neben eigenen Maßnahmen wird der Verwalter zweifelsohne die Hilfe Außenstehender benötigen. Die Lehren, welche wir als Verwalter aus diesem Vorfall ziehen, sind, dass wir Objekte, bei denen ein Querulant Mitglied sein könnte aus präventivem Selbstschutz frühzeitig abgeben und dass wir bereits bei ersten Warnzeichen (z. B. lange andauernde Diskussionen ohne wahre Einigung, schwer verständlichen Brandbriefen an den Verwalter oder Verwaltungsbeirat oder rücksichtslos ausuferndem Verwaltungsaufwand) Objekte firmenintern konsequenter bewerten und im Bedarfsfall abgeben (also bevor uns ein Eigentümer auf den Kieker nimmt und das querulatorische Drama seinen Lauf nimmt). Eine Handhabung, die im ersten Gang Umsatz und Verdienst kostet, aber den eigenen unternehmerischen Zielen und den übrigen Kunden eines Unternehmens (den funktionierenden WEG’s) mehr gerecht wird, da eine querulatorische WEG die sachlichen und personellen Ressourcen eines Verwalters in teilweise geradezu unanständigem Maß sinnlos verbrennt. Eine Handhabung, um die weder ein kleines Hausverwaltungsunternehmen, wo der Chef noch persönlich im Tagesgeschäft steckt, noch die großen Verwaltungsunternehmen, welche auf die Mitarbeiterzufriedenheit achten müssen, umhin kommen werden. Es macht auch keinen Sinn, sich der Illusion hinzugeben, ein Verwalter sei die richtige Person für das Befrieden eines Querulanten oder habe auch nur annährend das persönliche (immerhin ist er auch Opfer) oder habe das fachliche (für Verwalter gibt es keine sogenannten Balint-Gruppen oder wenigstens gedankliche Ansätze in diese Richtung) Handwerkszeug dazu. So wie es bei den Banken inzwischen sogenannte Bad Banks gibt, werden sich querulatorische WEG’s unter Umständen mit dem Gedanken an Bad Verwalter anfreunden müssen, also extra Verwaltungsgesellschaften, wo die guten Verwalter ihre „schlechten“ Objekte und Mitarbeiter parken. Die aktuelle BGH-Rechtssprechung hat mit der Zulässigkeit von Verwaltern in der Rechtsform vermögens-loser UG’s (Unternehmergesellschaften) nicht ganz zu unrecht den Weg dafür frei gemacht.

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  • HubertHaas
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    Stellungsnahme Teil 5 von 5

    Spannend wird es für die übrigen Wohnungseigentümer: Auf welchen Standpunkt sollen diese sich gegenüber einem schwierigen Eigentümer stellen? Wie sollen diese mit einer solchen Situation umgehen? Sollen sie einen schwierigen Eigentümer tatenlos weiter gewähren lassen, sich nur im Stillen ärgern und den Verwalter mit dem Problem alleine lassen oder sich vielleicht der Strategie, welche Fritsch vorschlägt, anschließen und hier ggf. mit dem Verwalter kooperieren? Für Letzteres spricht einiges. Denn brisant wird die Sache, wenn bereits mehrere Verwalter „verbrannt“ worden sind und sich kein vernünftiger mehr findet oder sich die Rechtssprechung aus dem Kaufrecht durchsetzt, dass entscheidungserhebliche Umstände dem Vertragspartner vorab bekannt gemacht werden müssen, um nicht späteren Schadensersatz- oder Rückabwicklungsansprüchen von Verwaltern ausgesetzt zu sein. Dem wahren Querulanten wird dies zu hören eine Freude sein, da ihm auf diese Weise noch mehr Macht zukommt (die Macht des Machtlosen, denn wer scheinbar nichts mehr zu verlieren hat, muss/will keine Rücksicht mehr nehmen, womit wir wieder beim Konflikforscher Glasl und der Eskalationsstufe 9, der letzten Eskalationsstufe angelangt sind). Es sei denn, die Rechtssprechung kommt in Verbindung mit § 11 WEG (Unauflöslichkeit der Gemeinschaft) dazu, Internet-Mobbing und das Recht auf freie Meinungsäußerung neu zu bewerten. Nicht ganz ohne Grund erörtert auch der Vizepräsident des DDIV-Dachverband Deutscher Immobilienverwalter, Steffen Haase, in seinem Beitrag „Laufzeit der Verwalterbestellung einmal andersherum“ Fragen zur Bestellungslaufzeit und zum Verwaltervertrag; z. B. in den Fällen, in denen ein Verwalter einmal an eine unredliche Wohnungseigentümergemeinschaft gerät, welche verzweifelt einen Verwalter sucht und weiß, was sie hierzu zu verschweigen hat (Der Immobilienverwalter 5/2012, Seite 266 ff). Nicht übersehen werden dürfen auch, der Ver-mögensverlust, welchen eine Eigentumswohnung erfährt, wenn eine Eigentümergemein-schaft offenkundig im Streit lebt (wer will sich da schon einkaufen) und der allgemeine volkswirtschaftliche Schaden, wenn das wunderbare wohnungswirtschaftliche Institut der Eigentumswohnung (das ursprünglich in der Nachkriegszeit als Mittel zur Linderung der Wohnungsnot geschaffen wurde und als solches mit Sicherheit auch heute weiterhin Gültig-keit und Bedeutung hat) in der öffentlichen Wahrnehmung als unbeherrschbar und wertlos eingeordnet wird. Zumindest sollten alle Wohnungseigentümer, Verwalter, Verbände, die Rechtssprechung und auch die Gesetzgebung alles tun, dass die humorvoll gemeinte Ab-wandlung einer schweizerischen Redensart nicht wahr wird, die da lautet: dumm, dümmer, Wohnungseigentümer.

    Paragraf 11 des Wohnungseigentumsgesetzes ist übrigens der eigentliche Ursprung für unseren Firmenslogan „Wir sind Partner“. Denn wenn man als Wohnungseigentümer per Gesetz unauflöslich (!) miteinander verbunden ist, sollte man stets versuchen, partnerschaftlich miteinander umzugehen.

    Nachdem Sie mit Ihrer Kritik an die Öffentlichkeit gegangen sind, wollten wir mit den vorstehenden Stellungsnahme wenigstens den bevorstehenden Jahreswechsel nutzen, unseren übrigen Kunden, plausibel aufzeigen, was hier tatsächlich los ist bzw. los gewesen sein könnte.

    Wir haben Sie, liebe Frau M.-O. aus der WEG J. 4 in Berlin-Westend durch unsere bisherige Zusammenarbeit und durch Internet-Recherche auch als engagierten, intelligenten und fröhlichen Menschen kennen gelernt. Trotz allen Ärgers in diesem Konflikt wollen wir diese Aspekte nicht übergehen. Auch, weil die intellektuelle Aufarbeitung eines Konflikts, der emotional nicht mehr lösbar ist, durchaus eine Chance darstellen kann. Gerade wenn Sie nicht beabsichtigen, die Problematik durch einen Verkauf Ihrer Wohnung zu erledigen, könnten wir uns gut vorstellen, dass alle Beteiligten, allen voran Ihre Miteigentümer, sich sehr freuen würden, wenn Sie sich „nur“ als kritischer, nicht aber als querulatorischer Wohnungseigentümer erweisen, zu einer etwas gelasseneren und objektiveren Bewertung der Geschehnisse übergehen, an den Tisch Ihrer Miteigentümer zurückkehren und wieder die Rolle eines Wohnungseigentümers einnehmen, wie er sie eben einnehmen sollte (also vor allem an einem gedeihlichen Miteinander mitwirken, Mehrheitsentscheidungen mittragen, Aushalten, wenn man sich mit seinen Ansichten einmal nicht durchsetzen konnte und sorgfältig abwägen, ob man dem anderen auch mal mehr zuzugestehen kann, als ihm eigentlich zusteht, denn Gerechtigkeitssinn und Fairplay sollten in einem Dauerschuldverhältnis ohnehin immer gut gepflegt werden [man könnte einmal in derselben Situation sein]). Wir sind auch überzeugt, dass keiner Ihrer Miteigentümer nachtragend sein wird und Ihnen im Gegenteil nur allzu gerne jede Chance geben wird, mit gewahrtem Gesicht wieder in den Kreis der Gemeinschaft aufgenommen zu werden.

    Vielleicht wollen Sie sich das mit der Rolle des kooperativen Wohnungseigentümers ja noch einmal überlegen. Auch wir würden Ihnen auf jeden Fall zuhören und stünden für berechtigte Anliegen zur Verfügung. Da wir übrigens Ihr tierschützerisches Engagement gut finden, wären wir auch bereit, einen namhaften Betrag für eine von Ihnen ausgewählte Organisation zu spenden. Eine Satisfaktion kann dies nicht sein, aber vielleicht eine gute Geste in die richtige Richtung, weil sie eben nicht nach der Vergangenheit, nach Gerechtigkeit und Verantwortung fragt.

    Ihr H. Haas

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  • Michael68
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    Stets professionell und äußerst zuverlässig

    Ich habe mit der Schwabia gute Erfahrungen gemacht. Sie hat innerhalb von vier Jahren viel umgesetzt. Leider hat die Schwabia beschlossen, nach 3,5 Jahren die Hausverwaltung nicht weiterzuführen und hat sich bei der letzten Eigentümerversammlung nicht mehr zur Wahl gestellt. Ich war mit der Arbeit der Schwabia stets zufrieden. Andere Miteigentümer sehen dies anders. Schwabia agierte stets professionell und zuverlässig.

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  • Herbert98
    1
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    1  

    Das Schlimmste, was uns je passieren konnte

    Wo soll ich anfangen und wo aufhören. Als Verwalter unserer kleinen Eigentümergemeinschaft mit einem Mehrheitseigentümer erfolgte leider eine Verwaltung ausschließlich zugunsten dieses einen Eigentümers. Dies ging dann soweit, dass, nachdem wir beschlossen hatten, zukünftig über qm statt Miteigentumsanteil abzurechnen, unsere Wohnung plötzlich 10qm größer wurde. Unser Nachweis wurde als Unrichtig abgelehnt. und der Verwalter veranlasste dann (auf unsere Kosten) eine neue Wohnflächenberechnung (bei der natürlich unsere Angabe bestätigt wurde), bei der dann aber die 20qm große Terrasse der einen Wohnung des Mehrheitseigentümers gar nicht erst eingerechnet wurde (was gemäß Vermesser auf ausdrücklichen Wunsch von dem Verwalter erfolgte), während unsere Balkone mit 50 % berechnet wurden. Dies haben wir bei der letzten ETV bemängelt und um Berichtigung und neue Berechnungen gebeten, im Protokoll steht aber, das genaue Gegenteil. Was soll man zu soviel Frechheit noch sagen? Der Mehrheitseigentümer hat sowohl das Gemeinschaftseigentum Garten an seinen Mieter vermietet und uns den Zutritt verwehrt als auch einen zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Raum umgebaut und als Schlafzimmer in einer seiner Wohnungen vermietet. Der Verwalter. findet dieses Vorgehen nicht nur in Ordnung, er schlug auch vor, dass wir diese Nutzungsrechte unentgeltlich auf den Mehrheitseigentümer übertragen sollten. Auch eine Nutzungsentschädigung gäbe es nicht, dafür werden die Kosten für das Rasenmähen auf uns alle umgelegt. Der Mehrheitseigentümer erhält detaillierte Aufstellungen - wir dürfen uns diese nur in der Versammlung ansehen. Die Sprengwasseruhr wurde - extra vor 2 Jahren eingebaut – bis heute nicht abgelesen und der Zählerstand nicht den Wasserbetrieben mitgeteilt – „das Geld geht uns ja nicht verloren“. Das Dach sollte im Oktober 2010 erneuert werden, es wurde abgenommen, dann im November einfach mit einer Plane abgedeckt und trotz Vertrag blieb es so bis März 2011 und wir zahlen die erheblichen Heizkosten. Der Verwalter hat nicht auf die termingerechte Einhaltung des Vertrages bestanden. Die Abnahme des neuen Daches erfolgte dann nur durch ... (ohne Gutachter), das Dach verursacht von Anfang an Probleme, Folge ein großer Wasserschaden, dennoch wurde ohne Rücksprache der Sicherheitseinbehalt ausbezahlt. Die Blende ist total wellig. Wir reklamieren von Anfang an und werden als destruktiv bezeichnet. Die im letzten Jahr verlegten Treppenplatten sind schon wieder lose, der Mörtel hat sich gelöst. Aussage vom Verwalter , er glaube nicht, dass das ein Garantiefall ist. Ablesungen müssen verschoben und zum Ende des Jahres erfolgen (Sondertermine), weil der Verwalter es sonst nicht buchen kann. Ein im Dezember für Januar gezahltes Wohngeld wird nicht in den Januar übertragen, da es einen solchen Übertrag nicht gäbe! Beschlüsse werden nicht umgesetzt und sein Ton lässt mehr als zu wünschen übrig. Wir haben ihn nun endlich abgewählt, ein bitterer Nachgeschmack bleibt.

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